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Vorhabenplan und Amateurfunkprüfungen in Pandemiezeiten

DARC

Am 30. April sind zwei Vorstandsinformationen auf der DARC-Webseite erschienen. In der ersten gibt der Vorstand die Antwort der Bundesnetzagentur auf die DARC-Stellungnahme zum Entwurf des Vorhabenplans der BNetzA für das Jahr 2021 zur Kenntnis.

Inhaltlich geht die BNetzA hier auf Themen zum Verbraucherschutz, Frequenzregulierung, Digitalisierung der Amateurfunkverwaltung und Novellierung der Amateurfunkverordnung, Normierung im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit sowie den Einsatz des Prüf- und Messdienstes bei der Störungsbearbeitung ein. Hinsichtlich der Überarbeitung der Amateurfunkverordnung (AFuV) nach 15 Jahren signalisiert die Behörde, dass sie die Anregungen des RTA aufgreifen und die Möglichkeiten des Amateurfunks erweitern will.

Die zweite Vorstandsinformation hat das Thema Amateurfunkprüfungen in Pandemiezeiten zum Ziel. Das Referat 225 der BNetzA hatte die zuvor gemachten Vorschläge des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) bzw. DARC für gut befunden. Allerdings wurden wohl in letzter Sekunde vom „Planungsstab C“ der BNetzA Prüfungen für Amateurfunkzeugnisse abgelehnt. Aus diesem Grund hat der RTA nun das beigefügte Schreiben in der Vorstandsinformation an den Präsidenten der BNetzA, Herrn Jochen Homann gesandt. Der RTA drückt darin auch seine Besorgnis aus, dass die Behörde offenbar Prüfungen zum Erwerb von Flugfunkzeugnissen, u.a. im privaten Bereich, ab sofort wieder aufnehmen will. Beide Vorstandsinformationen lesen Sie auf der DARC-Webseite (vorheriger Login als Mitglied erforderlich) unter https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen/.

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