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Widerspruchsmöglichkeit gegen Aufnahme in Rufzeichenliste

(04.05.2005/js) Funkamateure können der Veröffentlichung ihrer Daten in der neu zu erstellenden Rufzeichenliste der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) teilweise widersprechen. Es betrifft die Anschrift des Rufzeicheninhabers sowie den abweichenden Standort der Amateurfunkstelle bei personengebundenen, bei Ausbildungs- und Clubstations-Rufzeichen und solchen für experimentelle technisch-wissenschaftliche Studien.

Der Widerspruch ist in schriftlicher oder elektronischer Form bis 31. Dezember 2005 an RegTP, Referat 511, Canisiusstr. 21 in 55122 Mainz zu senden. E-Mails werden nur akzeptiert, wenn sie mit einer elektronischen Signatur, d.h. einem digitalen Echtheitszertifikat, versehen sind; Details unter www.regtp.de/elektronische-kommunikation.

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