Dem DARC-Referat Frequenzmanagement ist dieser Vorgang bekannt. Dort gibt man sogleich Entwarnung für den Amateurfunkdienst im 70-cm-Band. Denn im Text heißt es explizit: „Nicht Gegenstand des Gesamtkonzeptes sind der Amateurfunkdienst bzw. der nichtnavigatorische Ortungsfunkdienst im Frequenzbereich 430–440 MHz sowie die Frequenzen, welche dem mobilen Seefunkdienst gewidmet sind sowie allgemein zugeteilte Frequenznutzungen.“ Die BNetzA verfolgt mit diesem Gesamtkonzept das Ziel, eine „Grundlage für die zukünftige Widmung und Bereitstellung dieser Frequenzen“ zu entwickeln. Dabei sollen die Bedarfe der einzelnen Funkanwendungen, denen diese Frequenzen nach der Frequenzverordnung zugewiesen sind, unter Berücksichtigung technologischer Entwicklungen berücksichtigt werden. Die interessierten Kreise haben Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 21. Mai.
Bernd Mischlewski DF2ZC, Referent Frequenzmanagement