Softwareseitig kommt die Software von Roland Wolf, DL1EHP, zum Einsatz – lesen Sie dazu die Hintergründe in seinem CQ DL-Editorial in der Juli-Ausgabe. Hintergrund des vom DARC-Vorstand initiierten Projektes ist die novellierte Amateurfunkverordnung (AFuV), die nun erstmals den Remotebetrieb für die Amateurfunkklasse A regelt. Der DARC will mit bundesweit verteilten Remotestationen die Möglichkeit schaffen, dass Amateurfunkbetrieb unter erschwerten Bedingungen, z.B. von zu Hause über das Internet „remote“ stattfinden kann. Sicherlich ist der Betrieb eines gewöhnlichen Funkgerätes aus Gründen der Haptik nicht gänzlich zu ersetzen, aber die zeitgemäße Möglichkeit für DARC-Mitglieder lässt Funkbetrieb z.B. auch dann zu, wenn in einer Mietwohnung keine bzw. nur eine kleine Antenne errichtet werden kann oder die elektromagnetische Umwelt zu stark beeinträchtigt ist.