Die zuständige Sub Working Group SWG4B7 tagte bereits sechs Mal, ohne dass man auch nur in die Nähe einer Einigung gelangte. Im Gegenteil: Russland und das RCC (Regional Commonwealth of Nations; eine Vereinigung ehemaliger GUS-Staaten) schlugen vor, zusätzlich auch Space-to-Space RNSS und Earth Exploration Satellite Services (EESS) zu betrachten. Dieses Ansinnen wurde jedoch als „out-of-scope“ abgelehnt.
Nachdem offensichtlich wurde, dass die Ansätze „Incorporation by Reference“ und „Resolution“ aufgrund des beständigen Widerstands einzelner Länder und RTOs (Regional Telecommunication Organisations) nicht durchsetzbar waren, verlagerte sich die Diskussion in Richtung auf eine Fußnote zur „ITU Table of Frequency Allocations“. Hier einigte man sich im siebten Meeting am vergangenen Freitag (1. Dezember) auf eine Formulierung, die einen starken Bezug zur bereits verabschiedeten ITU-Empfehlung M.2164 (https://www.iaru-r1.org/wp-content/uploads/2023/11/R-REC-M.2164-0-202311-IPDF-E.pdf) besitzt, jedoch nicht mit einem Umsetzungszwang für die Verwaltungen verbunden ist.
Im Laufe der Woche werden die übergeordneten WRC-Gremien hierzu beschließen. Theoretisch kann dort noch Widerstand geäußert werden, doch ich bin optimistisch, dass ich bald über diese für den Amateurfunk tragbare Lösung informieren darf.
Bernd Mischlewski, DF2ZC
Referent Frequenzmanagement
Bild: Die durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr geführte deutsche Delegation zur WRC-23 (Foto: ITU)