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      Neue AFuV – noch einmal komplett mit allen Änderungen

      BNetzA

      Die Bundesnetzagentur verlinkt auf ihrer Webseite noch einmal auf die nun gültige Amateurfunkverordnung (AFuV) – mit allen Änderungen der jüngsten Novelle. Den Link finden Sie über folgenden Weg auf der BNetzA-Webseite www.bundesnetzagentur.de „Fachthemen“, „Telekommunikation“, „Funk und Frequenzen“, „Spezielle Anwendungen“, „Amateurfunk“ bzw. bnetza.de/amateurfunk unter dem Abschnitt „Rechtsgrundlage“; oder alternativ direkt: www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/index.html .

      Die „Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk“ auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz kann auch in alternativen Formaten HTML, PDF, XML oder EPUB abgerufen werden. Wir empfehlen, von der aktuellen AFuV eine PDF-Datei herunterzuladen und diese griffbereit zu den Unterlagen im Shack zu legen.

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