Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) hat mit einem Schreiben vom 16. August eine neue Duldungsregelung für den Zugang zu 50 MHz für die Klasse E bei der Bundesnetzagentur angefragt. Seit dem In-Kraft-Treten der novellierten Amateurfunkverordnung (AFuV) am 24. Juni des Jahres besteht aktuell keine Duldungsregelung. Im Schreiben bedauert der RTA gerade jetzt die bestehende Einschränkung für Funkamateure der Klasse E, weil wir uns aktuell auf dem Höhepunkt der jährlichen Sporadic-E-Saison befinden.
Dieser und weitere Gründe lesen Sie im Schreiben an die BNetzA, welches der DARC als Vorstandsinformation veröffentlicht hat. Zum Abruf der PDF-Datei loggen Sie sich zunächst als Mitglied auf der DARC-Webseite ein. Den Link zur Vorstandsinformation vom 20. August finden Sie unter https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen.