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      TKG- und EMV-Beiträge für die Jahre 2022 und 2023 festgelegt

      BNetzA

      Mit dem Inkrafttreten der 14. Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung am 7. Januar des Jahres wurden die TKG- und EMV-Beiträge für die Jahre 2022 und 2023 für Funkamateure festgelegt. Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 4 vom 10. Januar veröffentlicht.

      Die Gebühren belaufen sich für das Jahr 2022 auf 5,96 € nach Telekommunikationsgesetz (TKG) und 23,26 € nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) und für das Jahr 2023 auf 2,88 € (TKG) sowie 20,64 € (EMVG). Die Gesamtsumme der Gebühren beläuft sich somit auf 52,74 € für beide Jahre. Die Gebühren sind erst zu bezahlen, nachdem die Bundesnetzagentur die entsprechenden Beitragsbescheide per Briefpost zugestellt hat. Das ist in den nächsten Monaten zu erwarten. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann als PDF-Datei unter https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/4/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=3 abgerufen werden.

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