Erstaunlich ist, dass das damalige Gesetz mit nur acht Paragraphen und wenigen Worten eine Regelung fand die über viele Jahre Bestand hatte. Vergleicht man es mit heutigen Gesetzen und Verordnungen, mit sehr vielen Paragraphen, ergänzenden Kommentaren, Ausnahme- und Sonderregelungen, so ist es erstaunlich, dass man damals vieles mit einfachen Worten regeln konnte wofür man heute Volljuristen benötigt. Einen Artikel dazu findet man auch in der CQ DL 10/87 ab Seite 632. Und davor? Nach dem Krieg waren alle privaten Kommunikationsmittel, sogar Brieftauben, eingezogen und die Nutzung streng untersagt. Außerdem war die gewerbliche Herstellung von Radiogeräten untersagt. Aber Funkamateure waren schon damals erfinderisch und besorgten sich für ihr Hobby Bauteile auf den abenteuerlichsten Wegen. Mit Teilen aus alten Militärgeräten, defekten Volksempfängern und Ähnlichem entstanden die Sender und Empfänger.