Ab 31. Oktober und vorläufig begrenzt auf 12 Monate steht also ein weiteres Megahertz für Experimente und digitale Anwendungen zur Verfügung. Dies war möglich, weil der Bereich derzeit von anderen Funkdiensten nicht genutzt wird.
Die Sendeleistung muss unter 25 W ERP liegen und die Höhe der Antenne darf 20 m nicht überschreiten.
Einer dauerhaften Nutzung des zusätzlichen Bereichs konnte die Behörde nicht zustimmen, und sie behält sich auch vor, die Freigabe zu widerrufen, wenn Störungen von Funkdiensten in Nachbarländern auftreten.