Am 12. Dezember 2012 hat das Bundeskabinett den Beitritt Deutschlands zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beschlossen. Der DARC wird die vom AKWM (Arbeitskreis Weltkulturerbe Morsetelegraphie) vorbereiteten Unterlagen im März einreichen. Polen und Italien haben bereits die von der IARU verteilten Unterlagen eingereicht. Die nationalen UNESCO-Büros führen eine Vorprüfung der eingegangenen Anträge (Stichtag 31. März) durch. Danach werden die Anträge an die UNESCO in Paris weitergeleitet. CW könnte dann im November 2014 von der UNESCO in die Liste der immateriellen Kulturgüter der Menschheit aufgenommen werden.