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4-m-Band in der Schweiz ab 01.01.23 freigegeben

Wie die schweizerische Amateurfunkvereinigung USKA meldet, konnte nach längeren Verhandlungen mit der nationalen Fernmeldebehörde BAKOM eine Freigabe des 4-m-Bandes erreicht werden.

 

Die Zulassung gilt ab 1. Januar 2023.

Dabei gilt:

  • Die Nutzung des Bands ist nur den Funkamateuren mit HB9-Zulassungen erlaubt.
  • Frequenzbereich: 70,0000 bis 70,0375 MHz und 70,1125 bis 70,5000 MHz. Im Bereich von 70,0375 bis 70,1125 MHz ist jegliche Aussendung verboten.
  • Die maximale Leistung beträgt 25 Watt ERP.
  • Es sind alle gängigen Modulationsarten erlaubt. Es wird die Nutzung gemäß dem IARU-Bandplan nahegelegt.
  • Das Band soll für direkte Verbindungen genutzt werden. Unbediente Stationen wie Relais und Echolink-Gateways sind nicht erlaubt.
  • Fernbediente Stationen benötigen eine Meldung an das BAKOM. 

(Bildmontage: USKA)  

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