Auf folgende Nutzungsbedingungen ist zu achten: maximale Strahlungsleistung 15 Watt EIRP, max. Bandbreite der Aussendung 2,7 kHz, alle Sendearten.
Sekundäre Nutzung des Frequenzbandes 5351,5 kHz bis 5366,5 kHz heißt, dass ein primärer Nutzer in diesem Frequenzband durch Aussendungen von Funkamateuren nicht gestört werden darf; ggf. ist Frequenzwechsel oder sogar Einstellung der eigenen Aussendung erforderlich.
Obwohl das 60-m-Band sehr schmal ist, sind auch SSB-Aussendungen möglich. Hintergrund dafür ist, dass Funkamateure sich auch so auf eine eventuelle Unterstützung der Kommunikation in Not- und Katastrophenfällen in diesem Frequenzbereich vorbereiten können.
Ein vorläufiger Nutzungsplan der IARU Region 1 empfiehlt folgende maximale Bandbreite und Unterteilung:
- 5351,5 kHz – 5354,0 kHz: max. Bandbreite 200 Hz, Telegrafie (CW) und Digimodes
- 5354,0 kHz - 5366,0 kHz: max. Bandbreite 2,7 kHz, alle Sendearten (SSB-Sprachbetrieb in USB)
- 5366,0 kHz – 5366,5 kHz: max. Bandbreite 20 Hz (!), alle Sendearten mit geringsten Sendeleistungen.
In Anlehnung an die Praxis in den Ländern, die bisher schon durch eine nationale Regelung nach Artikel 4.4 der VO-Funk einen Amateurfunkbetrieb ermöglichten, empfiehlt die IARU Region 1 für SSB-Sprachbetrieb das obere Seitenband (USB) zu verwenden. Dabei ist dringend darauf zu achten, dass alle Anteile einer Aussendung des oberen Seitenbandes innerhalb des Bandes liegen.
Für SSB-Betrieb in Stellung „oberes Seitenband, USB“ ist dann 5363 kHz die höchste einzustellende Anzeige der VFO-Frequenz (Dial Frequency). Für Digimode-Aussendungen gilt Sinngemäßes, hier muss die Addition von VFO-Frequenzanzeige und Frequenz des eingespeistem niederfrequenten Signals der Soundkarte unter oder maximal gleich 5366,5 kHz bleiben.
Man darf sich nicht dazu verleiten lassen, von dieser Festlegung abzuweichen, wenn dies andere Funkamateure im Ausland machen – diese funken dann auf Frequenzen gemäß ihrer nationalen Regelung nach Artikel 4.4 der VO-Funk. Da sich viele Funkamateure das schmale 15 kHz breite Band teilen müssen, gilt: Jeder muss sich „kurz fassen“ – ausgedehnte Plauderrunden sind nicht angebracht.
Auf den Webseiten des DARC HF-Referats und demnächst in der CQ DL werden weitere Informationen zum 60-m-Band bereitgestellt.
Kein 70-MHz-Band in 2017
Leider hat das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) der vom Runden Tisch Amateurfunk (RTA) beantragten zeitlich befristeten Nutzung im 70-MHz-Band nicht zugestimmt.
50-MHz-Verbesserungen verlängert
Mit der heutigen Amtsblatt-Mitteilung werden befristet bis Ende 2017 die Regelungen der Mitteilung 34/2016 rechtzeitig verlängert, z.B.:
- Erweiterung des Frequenzbandes um 50 kHz (Bandanfang 50,030 MHz
- alle Sendearten, maximale Bandbreite 12 kHz, 25 Watt PEP Ausgangsleistung.
Die Verfügungen und Mitteilungen der Bundesnetzagentur zum Amateurfunkdienst sind auf deren Webseiten abrufbar – unter https://is.gd/MubdQB.
Allen Beteiligten in den Ministerien und der Bundesnetzagentur ist zu danken, dass die beschriebenen Regelungen schon jetzt möglich sind, obwohl z. B. ein neuer deutscher Frequenzplan erst für April 2017 erwartet wird.
Darüber informiert Ulrich Müller, DK4VW, DARC HF-Referent & Referent Frequenzmanagement