Im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 18/2006 vom 13. September 2006 hat die Bundesnetzagentur weitere Nutzungsbestimmungen zum Amateurfunkdienst bekannt geben. Sie stützen sich auf Artikel 1 Ziff. 2 sowie Artikel 1 Ziff. 6 und 7 der Ersten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung vom 25. August 2006. Konkret geht es um Einzelheiten zu Zusatzprüfungen von Klasse E nach Klasse A
und Nutzungsbestimmungen für den Bereich 50,08 bis 51,00 MHz. Die ausführliche Beschreibung der Regelungen ist als Vorstandsinformation unter service.darc.de/voinfo veröffentlicht worden.