Weitere Länder konnten sich dem anschließen, wenn eine erhebliche Begrenzung der Sendeleistung in einer Fußnote festgelegt wird. Darüber entspannte sich dann eine intensive Diskussion in den Sitzungen der vergangenen Tage, sowie darüber, welche Länder in der ITU-Region 2 von der weltweiten Begrenzung auf 15 Watt EIRP abweichen dürfen. Diese Diskussion war nicht frei von politischen Akzenten.
Der Frequenzbereich ist 5351,5 kHz bis 5366,5 kHz. Im Gegensatz zu regionalen Gruppen, z.B. der CEPT, die auch Entscheidungen auf Mehrheitsbasis treffen, ist bei einer Weltfunkkonferenz die Zustimmung aller Länder notwendig. Nach Zustimmung einer höheren Kommission und einer Vollversammlung kann man sicher sein, dass dieses Ergebnis endgültig wird.
Die aktuellen Entscheidungen und Geschehnisse auf der WRC-15 sind aber nicht mit einer unmittelbaren Freigabe von Frequenzbereichen in Deutschland gleichzusetzen. Erst wenn die dortigen Beschlüsse auch in nationales Recht umgesetzt sind, erlangen sie in Deutschland Gültigkeit – das betrifft auch die aktuelle Diskussion um den 5-MHz-Bereich für den Amateurfunkdienst.
Die Weltfunkkonferenz tagt noch bis zum 27. November in Genf/Schweiz. Am 2. November begonnen, steht die Frequenzregulierung auf der Tagesordnung, und es werden Änderungen beschlossen, sofern diese nötig erscheinen. Der Prozess ist stets erforderlich, da sich die Kommunikationstechnologien stetig weiterentwickeln. Über 3000 Teilnehmer repräsentieren mehr als 160 der 193 ITU-Mitgliedsstaaten. Für den DARC e.V. ist Ulrich Müller, DK4VW, vom DARC-Referat Frequenzmanagement vor Ort.