„Es war schon immer ein für das DXCC zählendes QSO gestattet, wenn eine Station remote von einem Kontrollpunkt in demselben DXCC betrieben wurde“, erklärte Sumner. „Jetzt spielt der Standort des Operator der abgesetzten Station keine Rolle mehr. Der Betreiber könnte sich theoretisch auf der anderen Seite des Mondes befinden, wenn er es schafft, von dort aus eine Station auf der Erde ferngesteuert zu bedienen.“
Nach wie vor müssen sich jedoch für die DXCC-Anerkennung alle Sender und Empfänger einer Station innerhalb eines 500-m-Radius befinden (ohne Antennen). Nach den alten Regeln galt: Wenn eine Remote-Station von einem anderen DXCC aus betrieben wird, zählt der Kontakt nicht für das DXCC.
Zugleich wurden bei der Sitzung des ARRL-Vorstandes Änderungen an den ARRL VHF/UHF-Wettbewerbsregeln, die auf die Förderung einer stärkeren Beteiligung ausgerichtet sind, angenommen. Die Beschlüsse wurden auf der Jahrestagung vom 16. bis 17. Januar in Windsor, Connecticut (USA) gefasst.