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Aufnahme von Amateurfunkstellen in die EMF-Datenbank

Die Bundesnetzagentur informierte in einem Schreiben vom 1. August an den Runden Tisch Amateurfunk (RTA) darüber, wie ein Funkamateur den Ein- bzw. Austrag seiner Amateurfunkstelle aus der EMF-Datenbank veranlassen kann. Die relevante Webadresse lautet: emf3.bundesnetzagentur.de/afu.html . Hintergrund dieser Veröffentlichung ist die Umsetzung des § 9 (5) der BEMFV-Novelle vom 14. August 2013, in der dem nach § 9 BEMFV anzeigenden Funkamateur die Möglichkeit eingeräumt wird, einen freiwilligen (!) Eintrag in die EMF Datenbank der Bundesnetzagentur zu erwirken. Mit einer Eintragung kann der Funkamateur beispielsweise jederzeit seine ordnungsgemäße Anzeige der Funkstelle gegenüber Dritten dokumentieren. Außerdem sollten Auskunftsersuchen im Rahmen des UIG dann künftig nicht mehr im Einzelfall durch BNetzA mit Anhörungsverfahren bearbeitet werden, sondern durch Verweis auf die öffentliche Datenbank aufgelöst werden. Die EMF-Datenbank, in der bereits heute alle kommerziellen Funkstellen verzeichnet sind, findet sich hier: emf3.bundesnetzagentur.de/karte .

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