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Aufruf an alle Funkamateure: Störungsmeldung erforderlich!

EMV

Wenn Amateurfunkbetrieb und/oder Rundfunkempfang infolge elektromagnetischer Störungen nicht mehr bestimmungsgemäß möglich ist, muss eine Störungsmeldung bei der BNetzA abgegeben werden. Die Störungsmeldung muss aber auch in Kopie an den DARC gesandt werden.

Wichtig bei Störungsmeldungen
Bei der Absendung der Störungsmeldung sollte immer die DARC-E-Mail-Adresse darc(at)darc.de mit auf CC gesetzt werden, denn der DARC vertritt die Interessen des Amateurfunkdienstes auf nationaler und internationaler Ebene. Ist der DARC eingebunden, kann er auch bei Bearbeitungsstillstand auf die BNetzA einwirken oder bei schwerwiegenden Fällen, die die Interessen aller Funkamateure betreffen, ggf. mit einem Fachanwalt gerichtlich vorgehen. Auch wenn Geräte wegen ihrer mangelhaften elektromagnetischen Immunität in der elektromagnetischen Umgebung einer Amateurfunkstelle auffällig werden, sind diese Vorkommnisse der Geschäftsstelle zur Kenntnis zu geben. Nur eine komplette Übersicht aller an die BNetzA gemeldeten elektromagnetischen Störungen und Unverträglichkeiten hilft uns bei der weiteren Lobbyarbeit.

Störungen nicht einfach hinnehmen!
Wir müssen konsequent alle EMV-Störungen, die den Amateurfunkbetrieb und Rundfunkempfang einschränken oder gänzlich verhindern, der Bundesnetzagentur melden. Infolge vernachlässigter Störungsmeldungen wird die BNetzA bzw. unser Gesetzgeber zwangsläufig nur von einer geradezu heilen elektromagnetischen Umgebung ausgehen. Wir müssen um die Nutzbarkeit unserer Bänder kämpfen. Erster Schritt: Gebt Störungsmeldungen ab und setzt den DARC e.V. in Kopie!

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt- Anleitung ist auf der Seite des EMV-Referats zu finden: https://www.darc.de/der-club/referate/emv/emv-abhilfemassnahmen/#c155539

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