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Außenprüfungen der BNetzA bei Amtshilfe möglich

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Im Jahr 2015 gab die Bundesnetzagentur bekannt, mit Ausnahme der HAM RADIO keine Außenprüfungen mehr abzuhalten. Die Behörde begründete dies mit erhöhten Reisekosten der nicht ehrenamtlichen Prüfer. Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) und einige Professoren hatten sich darum bemüht, dass die BNetzA zumindest in Einzelfällen wieder Außenprüfungen abnimmt.

Dies ist jetzt geschafft: Dem RTA wurde am Rande der HAM RADIO mitgeteilt, dass Außenprüfungen im Rahmen der Amtshilfe, z.B. bei Universitäten, wieder stattfinden können.

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