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Befristetes Nutzungsverbot des Bereichs 2347 bis 2385 MHz im Umkreis von Garmisch-Partenkirchen

BNetzA

Vom 20. bis 30. Juni setzt die Bundesnetzagentur ein befristetes Nutzungsverbot für den Frequenzbereich 2347 bis 2385 MHz im Umkreis von 80 km um Garmisch-Partenkirchen in Kraft. In Kürze veröffentlicht die Behörde die entsprechende Amtsblatt-Verfügung Nr. 50/2022. Sie wird folgenden Wortlaut enthalten:

„Befristetes Nutzungsverbot des Frequenzbereichs 2347–2385 MHz im Umkreis von 80 km um Garmisch-Partenkirchen Aufgrund mehrerer herausragender Einsatzlagen in Bayern werden die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Rahmen ihrer Sicherheitsaufgaben alle ihnen primär zugewiesenen Frequenzen im Frequenzbereich 2347–2385 MHz nutzen. Zur Sicherstellung der störungsfreien Nutzung dieses Frequenzbereichs durch die BOS ist die Sekundärnutzung dieses Frequenzbereichs durch sämtliche Amateurfunkstellen vom 20.06.2022 bis einschließlich dem 30.06.2022 im Umkreis von 80 km um Garmisch-Partenkirchen (bayerische Bezirke Schwaben und Oberbayern) untersagt. Im Falle von durch Zuwiderhandlungen verursachten Störungen bei den BOS wird die Bundesnetzagentur gegenüber dem Störer die – für den Störer u.U. kostenpflichtigen – gesetzlichen Maßnahmen ergreifen.“

Diese Info gibt es auch als Vorstandsinformation unter https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen/ auf der DARC-Webseite.

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