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Behörde ändert Verfügung zur Regelung des Rufzeichenplans

(13.05.2005/sh) Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ändert mit der Verfügung 34/2005 die bereits erschienene Verfügung 12/2005 zum Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst. Demnach werden Clubstationsrufzeichen der Reihe DNØ nicht mehr befristet ausgegeben. DAØ-Calls unterliegen unverändert einer Befristung von fünf Jahren. Weiterhin erfolgen Zuteilungen mit einbuchstabigem Suffix erst nach gesonderter Amtsblattmitteilung.

Die vollständige Vorstandsinformation ist unter service.darc.de/voinfo sowie in Packet Radio unter der Rubrik DARC zu finden.

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