(02.05.2005/apf) Seit dem 29. April nimmt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) wieder Amateurfunkprüfungen ab und erteilt Amateurfunkzulassungen sowie Rufzeichen. Das teilte heute Rainer Wilhelm von der RegTP dem DARC mit. Weiter kündigte er in seinem Schreiben an: "Bei der Rufzeichenvergabe muss bis zur Umstellung der Datenverarbeitung übergangsweise mit einer Rufzeichenkontingentierung gearbeitet werden. Das bedeutet, dass z.B. die ASt Bremen Rufzeichen zuteilt, deren Suffix mit einem B beginnt. Die Übergangsregelungen sehen außerdem vor, dass abweichend von Punkt 9 bzw. 10 der Vfg. 12/2005 Rufzeichen aus der DN0-Reihe für Klubstationen der Klasse E schon jetzt unbefristet erteilt werden können. Die Verfügung 12/2005 wird insofern in Kürze angepasst werden."
In den nächsten Tagen will die Behörde unter www.regtp.de unter Regulierung Telekommunikation Informationen ins Internet stellen.