Im Abschnitt 4 „Amateurfunkgesetz (AFuG) und Amateurfunkverordnung (AFuV)“ auf den Seiten 11 und 12 wird über die jeweiligen Gebühren und Auslagentatbestände informiert. Dazu zählen z.B. Kosten für Amateurfunkprüfungen (Erstprüfung Klasse A 71,50 €, für Klasse E 56 €), personengebundene Rufzeichenzuteilung 20 €, Adressänderungen und damit Neuausstellung der Genehmigungsurkunde 18,50 € usw. Die Veröffentlichung der obigen Ausgabe des Bundesgesetzblattes kann über das Internet abgerufen werden unter https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/1/VO.html.