Die bestehende Basislizenz mit ON3-Rufzeichen sollte weiterhin bestehen bleiben, ON3-Lizenzinhaber müssten sich jedoch auf Veränderungen einstellen. Eine separate Prüfungsform ist für die Novizen-Lizenz nicht vorgesehen. Die Grundlage soll vielmehr die HAREC-Prüfung bilden. Wird diese mit mindestens 66 Prozent bestanden, berechtigt dies zu einer "Voll-Lizenz", für alle Bänder und einer maximalen Sendeleistung von 1500 Watt. Werden insgesamt mindestens 50 Prozent in der Prüfung erreicht, und auch mindestens 50 Prozent in allen Prüfungsteilen, gibt dies das Recht auf die Novizenlizenz mit einem ON2-Präfix. Diese beinhaltet Zugang zu allen Kurzwellenbändern, wobei das 60-m-Band ausgenommen ist – sowie dem 6-Meter-Band bei einer maximalen durchschnittlichen Sendeleistung von 100 Watt; sowie die Bänder 2 Meter und 70 cm mit jeweils einer durchschnittlichen Sendeleistung bis zu 50 Watt. Die derzeitigen ON2-Lizenzinhaber behalten ihre Lizenz und ihr Rufzeichen.
Die Basislizenz ist auf 10 Watt durchschnittliche Sendeleistung begrenzt, zudem sind zum Teil nur einzelne Segmente in den Kurzwellenbändern für Basislizenzinhaber freigegeben. Im Vergleich zu heute vergrößern sich zwar einige dieser Segmente, dafür soll die Nutzung der Bänder 17, 12 und 6 Meter entfallen. ATV ist den Inhabern der Basislizenz nicht gestattet.
Laut BIPT hätte sich gezeigt, dass der Unterschied zwischen Basislizenz und einer Volllizenz gemäß HAREC viel zu klein sei. Daher müssten einige wichtige Änderungen vorgenommen werden. Ziel sei es, die Privilegien der Basis-, der Novizen- und der HAREC-Lizenz ausreichend voneinander abzugrenzen, damit ein Anreiz für Funkamateure besteht, jeweils die nächsthöhere Lizenzklasse zu erreichen. Darüber berichtet Tom Kamp, DF5JL.