So habe die Behörde die RTA-Stellungnahme zum Anlass genommen, den Abschnitt zum Thema „Verbraucherschutz“ zu ergänzen. Man wolle die Ausführungen zur Marktüberwachung – insbesondere mit Fokus auf den Onlinehandel – aufnehmen. Beim Punkt „Elektromagnetische Verträglichkeit“ habe die Behörde bereits deutliche Zeichen gesetzt und beispielsweise ein Überdenken bisheriger Schutzabstände und die Berücksichtigung mehrerer Störquellen in der nationalen und internationalen Normung eingefordert. Abschließend bestätigt die Bundesnetzagentur, dass man seit Jahren gut mit den Funkamateuren zusammenarbeite. Man wisse die fachliche Expertise aus diesem Kreise zu schätzen.