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Bundesnetzagentur gestattet 70-MHz-Betrieb bis zum Jahresende

70 MHz

Deutsche Funkamateure der Genehmigungsklasse A können ab sofort bis zum 31. Dezember 2020 wieder einen Teilbereich des 4-m-Bandes bei 70 MHz für Experimente nutzen. Die betreffende Information hat die Behörde in ihrer Mitteilung Nr. 8/2020 veröffentlicht. Vorausgegangen war ein entsprechender Antrag des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) Mitte November 2019. Betrieb ist im Bereich von 70,150 bis 70,200 MHz in allen Sendearten mit max. 25 W ERP möglich.

Die maximal zulässige Bandbreite beträgt 12 kHz, es ist horizontale Antennenpolarisation zu verwenden. Die Nutzung ist auf ortsfeste Amateurfunkstellen beschränkt. Andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen dürfen nicht gestört werden. Im Störungsfall ist die störende Aussendung durch den Funkamateur sofort einzustellen. Störungen durch andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen sind hinzunehmen. Weiterhin verweist die Bundesnetzagentur darauf, dass die Duldungsregelung sensibel anzuwenden sei, Störungen zu vermeiden sind und die maximale Leistung nur dann auszuschöpfen, wenn es für die Aufrechterhaltung einer Funkverbindung oder für experimentelle Zwecke als unbedingt notwendig erachtet wird. Die Mitteilung Nr. 8/2020 hat die Behörde unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/FAQs/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/AmtsblattVerfuegungenMitteilungen.html veröffentlicht. Der DARC e.V. bedankt sich bei der Bundesnetzagentur für diese Regelung, welche die Behörde auch mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) abgestimmt hat.

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