Auch 2019 richteten sich die Ermittlungen der Bundesnetzagentur wieder auf einzelne Online-Händler, die hohe Stückzahlen im Internet anboten. So konnten Anbieter von so genannten Minispion-Detektoren – auch Wanzenfinder genannt – ermittelt werden. Die in millionenfacher Stückzahl angebotenen Geräte fielen vor allem durch formale Mängel, wie fehlender CE-Kennzeichnung oder fehlender deutscher Bedienungsanleitung auf. Geräte, die das CE-Kennzeichnen nicht tragen, sind nicht für den europäischen Markt vorgesehen und können ein Risiko für den Verbraucher darstellen. Unter den insgesamt 3,5 Millionen nicht konformen Geräten befanden sich unter anderem mehr als 600 000 Bluetooth-Lautsprecher, sowie fast 500 000 Störsender, deren Be- und Vertrieb in Europa nicht zulässig ist, weil durch den Einsatz Kommunikationsdienste (z.B. Mobilfunk oder GPS-Navigationsdienste) gestört und Notrufe verhindert werden können. Solche Geräte werden häufig illegal bei der Durchführung von Straftaten eingesetzt.
Verbraucher bestellen immer mehr Produkte online direkt aus Drittstaaten. Daher arbeitet die Bundesnetzagentur intensiv mit dem Zoll zusammen. Der Zoll hat 2019 insgesamt 13 000 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur gemeldet. In mehr als 90 % der Fälle erfolgte keine Freigabe der Produkte für den deutschen Markt. Insgesamt waren rund 400 000 Produkte betroffen. Die von der Bundesnetzagentur geprüfte Anzahl von Gerätetypen im deutschen Einzelhandel belief sich im Jahr 2019 auf über 5400. Die Behörde hat insgesamt 59 Vertriebsverbote und 721 Festsetzungsschreiben zur Behebung formaler Mängel für nicht konforme Produkte erlassen. Es waren rund 600.000 Produkte betroffen.
(Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur)