Die Bundesnetzagentur hat die Duldungsregelung für erweiterte Nutzungsbefugnisse im 50-MHz-Bereich, die am 31. Dezember 2013 endete, um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. Dies teilt die Behörde in ihrem aktuellen Amtsblatt Nr. 2/2014 in der Mitteilung Nr. 96/2014 mit. Am 31. Dezember lief diese erweiterte Nutzungsbestimmung für das 50-MHz-Band für den Amateurfunkdienst zunächst aus. Sekundär ist dem Amateurfunk der Frequenzbereich 50,08 bis 51 MHz bereits zugewiesen. Erlaubt ist Sendebetrieb in A1A (CW) und J3E (SSB). Wie der Mitteilung Nr. 152/2013 der BNetzA zu entnehmen war, hatte die Regulierungsbehörde in Abstimmung mit dem BMWi und dem Primärnutzer die Nutzungsbestimmungen versuchsweise ausgeweitet. Damit war befristet bis zum 31. Dezember 2013 der Bereich 50,03 bis 51 MHz in allen Sendearten dem Amateurfunkdienst sekundär zugeteilt worden – nunmehr befristet bis zum 31. Dezember 2014.
Erforderlich ist für die Aufnahme des Sendebetriebs eine vorherige Betriebsmeldung (s. Anlage Mitteilung 152/2013). Gesendet werden darf mit max. 12 kHz Bandbreite, 25 W ERP und horizontaler Antennenpolarisation. Es ist kein Contestbetrieb erlaubt. Damit Funkamateure weiterhin in dem Bereich experimentellen Funkbetrieb machen können, setzten sich der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) und der DARC e.V. für eine Verlängerung dieser Regelung ein.