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Bundesnetzagentur veröffentlicht Jahresbericht 2011

62 Amateurfunkprüfungstermine, 731 Amateurfunkzeugnisse und 1331 Amateurfunkzulassungen und weitere Rufzeichen resümiert die Bundesnetzagentur in ihrem Jahresbericht für 2011. Diesen hat die Behörde am 4. Mai veröffentlicht. Das 272 Seiten starke Dokument befasst sich in erster Linie mit den Tätigkeiten der Behörde in den gewerblichen Bereichen Telekommunikation, Post, Elektrizität, Gas und Eisenbahnen. In Sachen Amateurfunk ist noch zu erfahren, dass zur Gewährleistung des Schutzes der Amateurfunkfrequenzen ca. 20 Meldungen an ausländische Verwaltungen versandt wurden. In einigen Fällen habe eine Abschaltung bzw. Instandsetzung fehlerhaft arbeitender Sender im Interesse der Funkamateure erreicht werden können.

Der Prüf- und Messdienst der BNetzA ist nach Angaben der Behörde im vergangenen Jahr zu ca. 7000 Außendiensteinsätzen ausgerückt. Einen Schwerpunkt habe dabei die Beseitigung elektromagnetischer Störungen bei sicherheitsrelevanten Funkdiensten gebildet – allein im Bereich des Flugfunks weit über 300. Zugenommen haben dem Bericht zufolge auch solche bei UMTS-Basisstationen.

Eine gute Zusammenarbeit gibt es offenbar zwischen dem Zoll und der BNetzA. So hat – dem Bericht zufolge – der Zoll die BNetzA im vergangenen Jahr über 2821 Sendungen informiert, bei denen der Verdacht bestand, dass „enthaltene Produkte gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen“. In 80 % dieser Fälle sei bewirkt worden, dass die Produkte in der vorliegenden Form nicht in Verkehr gebracht werden durften. Auch mit Internet-Anbietern arbeitet die BNetzA offensichtlich gut zusammen. Im Tätigkeitsbericht heißt es dazu, die Behörde habe „mittlerweile mit allen namhaften Internetplattformen Absprachen getroffen, damit illegale Angebote innerhalb kurzer Frist von den Plattformbetreibern aus dem Angebot entfernt werden“. Im Jahre 2011 habe die BNetzA „in Zusammenarbeit mit verschiedenen Internetplattformen insgesamt 109 Anbieter nicht konformer Produkte“ ermittelt. Dadurch seien „214 Angebote mit insgesamt 10 205 nicht konformen Produkten gesperrt“ worden. Im Rahmen der Marktüberwachung wurden nach Angaben der BNetzA im vergangenen Jahr „2579 Serien/Einzelgeräte administrativ und/oder messtechnisch überprüft“. Dabei wurden bei 707 Geräten Mängel festgestellt. 768 „Serien-“ und 297 Einzelgeräte wurden „labortechnisch“ geprüft. Prüfungsschwerpunkte waren hierbei funkgesteuertes Spielzeug und (wie schon in den vergangenen Jahren) Funksteckdosen. Die labortechnischen Untersuchungen ergaben, dass 34 % der „Serien-“ und 22 % der Einzelgeräte nicht den Vorschriften entsprachen.

Ungebrochen ist offenbar auch das Geschäft mit „Standortbescheinigungen“. Im Jahre 2011 erteilte die BNetzA insgesamt 18 352 solcher Standortbescheinigungen. Die Behörde weist in ihrem Jahresbericht darauf hin, dass das Standortverfahren seit Frühjahr 2010 auch online durchgeführt werden kann. Online seien bereits mehr als 15 000 Standortbescheinigungen erteilt worden.

Der vollständige Jahresbericht 2011 der Bundesnetzagentur kann im Internet heruntergeladen werden: tinyurl.com/bnetza-jahresbericht2011

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