Die erforderlichen Dämpfungen solcher Aussendungen gegenüber der maximalen PEP werden abhängig vom Frequenzbereich mit den typischen 40 bis 60 dB angegeben. Eine weitere Tabelle definiert die maximal zulässige Aussendung unerwünschter Signale im Empfangsbetrieb. Da die Bundesnetzagentur im November einen Entwurf der Richtwerte veröffentlichte und betroffene Kreise Gelegenheit zur Stellungnahme hatten, sind in der Verfügung auch die Antworten der Behörde nachzulesen. Die wesentlichen Forderungen der Stellungnahme des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) wurden in der Verfügung berücksichtigt. Das Dokument kann unter der Adresse www.bundesnetzagentur.de/media/archive/10701.pdf herunter geladen werden. Die Vorstandsinformation zum Thema finden Sie unter service.darc.de/voinfo/vor2007-17.html.