Der Runde Tisch Amateurfunk hat sich zwischenzeitlich in einem Schreiben an die Bundesnetzagentur dafür eingesetzt, dass allen Antragstellern eine 50-MHz-Sondergenehmigung ausgestellt wird. Die Zahl von 1500 ist nicht ausreichend, um den Bedarf zu decken. Auch ist die vorgesehene Zahl von 1500 Sondergenehmigungen willkürlich, so der RTA. Das Gremium sieht ferner keine Rechtsgrundlage für die zahlenmäßige Beschränkung per Losverfahren, da laut Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom September 2004 der Bereich 50,08 bis 51 MHz dem Amateurfunkdienst bereits auf sekundärer Basis zugewiesen ist.