Der Bundesrat hat am 3. Mai den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und der „Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder“ (BEMFV) mit Änderungen anerkannt. Zu dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung besteht eine Änderung darin, dass in die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung der neue Paragraf 7a eingefügt wird. Kommunen haben demnach bei der Standortwahl von Hochfrequenzanlagen ein Anhörungsrecht. Dies entspricht prinzipiell den Vereinbarungen, die Mobilfunknetzbetreiber mit kommunalen Verbänden schon im Jahre 2001 getroffen haben. Gemäß der Begründung sollen beispielsweise kommunale Mobilfunkkonzepte so zur Anwendung kommen können.
Der vollständige Wortlaut des Beschlusses des Bundesrates ist als Drucksache 209/13 im Internet als PDF-Datei veröffentlicht worden ( tinyurl.com/cjmwdvu ). Der DARC wies am 25. April und im Deutschland-Rundspruch Nr. 17 vorab auf die Sitzung des Bundesrates am 3. Mai hin, der sich im Tagesordnungspunkt 78 über die Verordnungen befasste. In seinen Medien hatte der DARC e.V. beschrieben, welche Änderungen sich mit der Neuregelung der BEMFV ergeben. Das Anhörungsrecht für die Kommunen war darin noch nicht genannt, da es erst kurz vor der Sitzung am 3. Mai vom Land Nordrhein-Westfalen eingebracht wurde.