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Bundesrat stoppt neues Gebührenrecht

Die Länder haben am 3. Mai ein Gesetz, mit dem der Bundestag im Zuge einer grundlegenden Strukturreform das gesamte Gebührenrecht des Bundes modernisieren, bereinigen und vereinheitlichen will, in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Der Amateurfunk in Deutschland ist insofern betroffen, als alle relevanten Gebühren in dieser Gesetzesinitiative neu geregelt würden, eben auch (aber nur als sehr kleiner Teil des gesamten Entwurfs) solche, die sich auf TKG, EMVG, AFuG, AFuV, BEMFV und FTEG beziehen. Der Runde Tisch Amateurfunk wurde schon Anfang 2012 auf die Initiative aufmerksam und sprach dazu mit Vertretern des Ministeriums auf der HAM RADIO 2012. Dem RTA wurde damals bedeutet, dass der Entwurf zur Änderung des Gebührenrechts vorerst mit großer Wahrscheinlichkeit scheitern würde. Und nun ist es so auch eingetreten.

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