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Bundesregierung bestätigt Wirksamkeit geltender Grenzwerte

Die Bevölkerung ist nach Ansicht der Bundesregierung durch die geltenden Grenzwerte des 26. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) ausreichend vor gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder geschützt. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung, der Drucksache 17/4408 von Mitte Januar, hervor. Sie kündigt aber an, dass weiterhin gezielt Forschung vor allem bezüglich eventueller Langzeitwirkungen und Wirkungen auf Kinder durch den Mobilfunk betrieben werde. Das Dokument kann man im Internet als PDF-Datei nachlesen: dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/044/1704408.pdf .

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