Auf telefonische Rückfrage des Runden Tisches Amateurfunk teilt die BNetzA nun mit, dass diese Praxis auch jetzt wieder greift. Bitte prüfen Sie daher Ihre Zuteilungsurkunde in Bezug auf das Ablaufdatum der Gültigkeit.
Auf telefonische Rückfrage des Runden Tisches Amateurfunk teilt die BNetzA nun mit, dass diese Praxis auch jetzt wieder greift. Bitte prüfen Sie daher Ihre Zuteilungsurkunde in Bezug auf das Ablaufdatum der Gültigkeit.