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Clubstationsrufzeichen mit einstelligem Suffix

Für viele Inhaber eines Clubstationsrufzeichens mit einstelligem Suffix rückt der Termin einer zweiten Verlängerung näher. Bei der ersten Verlängerungswelle vor rund fünf Jahren hatte die Bundesnetzagentur keine Gebühren für die Verlängerung der Rufzeichenzuteilung erhoben, wenn der Antrag auf Verlängerung rechtzeitig vor dem Gültigkeitsablauf eingegangen war.

Auf telefonische Rückfrage des Runden Tisches Amateurfunk teilt die BNetzA nun mit, dass diese Praxis auch jetzt wieder greift. Bitte prüfen Sie daher Ihre Zuteilungsurkunde in Bezug auf das Ablaufdatum der Gültigkeit.

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