Dabei wird automatisch eine Verknüpfung mit anderen Google-Diensten, die dieser Internet-Benutzer verwendet, hergestellt. Die Daten werden auf Servern in Nordamerika gespeichert und ausgewertet. Google agiert als US-Unternehmen jedoch dem US-amerikanischen Datenschutzgesetzen und nicht nach den europäischen bzw. nationalen Regelungen. Auch wenn die IP-Adresse durch einen entsprechenden Funktionsaufruf anonymisiert wird, kann aufgrund der internen Verknüpfungen der Daten noch eine Zuordnung zum Nutzer erfolgen. So stellte der hessische Datenschutzbeauftragte bereits im Februar 2012 fest, dass Google Analytics für öffentliche Stellen rechtlich unzulässig ist (http://www.datenschutz.hessen.de/ar008.htm#entry3592 ). Würde der DARC e.V. diesen Google-Dienst einsetzen, wären alle Bereiche des DARC-Webauftritts betroffen – von der Startseite bis in seine Untergliederungen, zu denen auch Referats-, Distrikts- und OV-Webseiten gehören. Weitere Informationen zum Thema findet man auch in der Wikipedia unter de.wikipedia.org/wiki/Google_Analytics .