Weiterhin erstreckt sich der Schutz auf Amateurfunkbetrieb sowie den Besitz und Betrieb von Amateurfunkanlagen, auch Auf-/Abbau und Wartung sowie die Betätigung als Radioamateur, genehmigte CB-Funk- und Hörtätigkeit. Auslandsschäden sind mitversichert. Die Haftpflichtversicherung erstreckt sich nur auf Schäden, die sie anderen Personen zufügen. Eigenschäden können nur über eine Sachversicherung – z.B. die Elektronikversicherung für die Amateurfunkstation – versichert werden. Über letztere informierte die CQ DL zum Beispiel in der Januarausgabe auf Seite 72. Die entsprechenden Versicherungsmerkblätter zur Haftpflicht wurden infolge des Wechsels vom vorherigen Versicherungsunternehmen zur HDI zum 1. Januar 2016 aktualisiert und sind auf der DARC-Webseite unter www.darc.de/geschaeftsstelle/amateurfunk-und-recht/versicherungsmerkblaetter/ abrufbar.