Eine neuerliche Abgabe nach der neueren Verordnung sei zweifelsfrei niemals gefordert worden. Das führt Jochen Hindrichs in einem Schreiben an den Präsidenten der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen aus. Darin begründet er auch, warum er in dieser falschen Auskunft der Behörde einen Gesetzesverstoß sieht und fordert die Behörde auch auf, zu formalen Fehlern der Bundesagentur in diesem Zusammenhang Stellung zu nehmen.
Anlass des Schreibens ist eine falsche Auskunft der Behörde nach dem Umweltinformationsgesetz an einen ehemaligen Amateurfunkjournalisten, der diese daraufhin veröffentlichte. Das Schreiben ist als Vorstandsinformation unter service.darc.de/voinfo veröffentlicht.