In den vergangenen Wochen hat es einige Schreiben von Funkamateuren an die zuständigen Behörden (BNetzA, BMWi) sowie an Bundestagsabgeordnete gegeben, in denen nach der Zukunft und dem Fortbestand des Amateurfunkgesetzes (AFuG) gefragt wurde. Darüber berichtet der Runde Tisch Amateurfunk (RTA). Dem RTA liegen drei Schreiben sowie die zugehörigen Antworten vor. Sie wurden von den Fragestellern selbst zugesandt. Die Antwortschreiben der zuständigen Behörden sind nahezu gleichlautend und bestätigen exakt den Sachverhalt, über den in den letzten RTA-Sitzungen und einigen RTA-Infos zwischen diesen Sitzungen berichtet wurde: Das AFuG soll geändert werden, um Rechtsgrundlagen für die Vergebührung einzuführen, und ein zeitlicher Rahmen existiert dazu derzeit nicht.
Das Schreiben eines Bundestagsabgeordneten, das wie auch immer bei einigen Funkamateuren kursiert, sorgt indessen wohl für einige Irritationen. Dieser Abgeordnete hatte eine parlamentarische Anfrage gestellt und die Antwort, die er darauf erhielt, anscheinend frei interpretiert. Dabei hat er wohl die geplante Modifikation des AFuG mit dessen Abschaffung und diese schließlich mit der Abschaffung des Amateurfunkdienstes ganz allgemein verwechselt und verspricht, gegen die Abschaffung des Amateurfunkdienstes zu stimmen.
Das ist tröstlich, wird aber wohl nicht erforderlich sein. An der Sachlage hat sich definitiv nichts geändert.
Das Beispiel zeigt aber, dass solche Anfragen (insbesondere, wenn sie an wenig fachkundige Adressaten gerichtet werden) wenig hilfreich und zuweilen auch durchaus schädlich sind.