Archiv Detailansicht

Der Deutsche Bundestag steht hinter dem Amateurfunkdienst

Unsere Nachricht, „Großbritannien: Ofcom darf Breitband-Geräte abschalten“, bei elektromagnetischen Störungen, die durch Geräte der Powerline Kommunikation verursacht sind, lässt uns einen Blick werfen auf entsprechende Verordnungen oder Empfehlungen, nach denen die Bundesnetzagentur befugt ist, tätig zu werden.

1.) In der Bundesrepublik Deutschland hat die BNetzA die Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden (Sicherheitsfunk-Schutzverordnung – SchuTSEV) anzuwenden: „Störaussendungen aus leitergebundenen Telekommunikationsanlagen und -netzen dürfen in den zu schützenden Frequenzbereichen nach Anlage 1 die Grenzwerte der Störfeldstärke nach Anlage 2 nicht überschreiten. Die Störfeldstärken werden nach der Messvorschrift nach Anlage 3 ermittelt.“

2.) Für den Fall, dass elektromagnetische Unverträglichkeiten bei Nutzungen der Frequenzbereiche des Amateurfunkdienstes auftreten, richtet sich die Beschlussempfehlung des Deutschen Bundestages, mit Drucksache 16/7157 vom 14.11.2007 an die Bundesnetzagentur:„Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/3658 mehrfach, zuletzt in seiner 51. Sitzung am 14. November 2007 abschließend beraten. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD brachten zur Schlussberatung einen Änderungsantrag auf Ausschussdrucksachen 16(9)832 (neu) ein.Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD betonten, dass es im Gesetzgebungsverfahren gelungen sei, die Rechtsstellung der Funkamateure zu sichern. Die Bundesnetzagentur habe auch weiterhin die Möglichkeit, Problemfälle durch sachgerechte Anordnungen zu lösen. Durch international bindende Abkommen sei Deutschland verpflichtet, das Wirken der Funkamateure zu unterstützen. Daher dürfe es nicht zu einer Verdrängung durch kommerzielle Nutzung kommen. Der Amateurfunk leiste eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Junge Menschen würden zur Technik gebracht und lernten mit Medien verantwortungsvoll umzugehen. Der Amateurfunk sei daher geeignet, der allgemeinen Technikfeindlichkeit entgegenzutreten. Elektromagnetische Unverträglichkeiten seien zumeist mit geringem technischen Aufwand zu beheben. Eine insbesondere gerichtliche  Auseinandersetzung widerspreche daher einfachen Effizienzüberlegungen.“

Erläuterungen der BNetzA zu Funkstörungen:

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Funkstoerungen/funkstoerungen-node.html

Störungsmeldung z.B. an funkstoerung(at)bnetza.de

Diese Website nutzt ausschließlich technisch erforderliche Cookies. Wir benutzen keine Cookies, die eine Einwilligung erfordern würden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. X