Betroffen von der Auflage sind alle Betreiber von Amateurfunk-Einrichtungen wie
Amateurfunkrelais, Digipeater, Funkrufsender, Packet-Radio-Knoten usw. auf Telekom-Türmen. Im Zuge von Rückbaumaßnahmen
sind Störungen und Ausfallzeiten an betroffenen Einrichtungen
möglich. Den Auflagen gingen Turminventuren voraus, wobei der
DFMG aufgefallen ist, dass an einem Standort mehr als 30
Antennen, und an 20 weiteren Standorten zehn und teilweise
deutlich mehr Antennen in Betrieb sind. Quelle: VFDB e. V.