Der RTA prüft die Ansprüche aus dem neuen Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, um Einsicht in Verwaltungsvorschriften der BNetzA zu erhalten. Die Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung und die damit im Zusammenhang stehende Novellierung der Amateurfunkverordnung wurde diskutiert. Dabei hob der RTA die angekündigten Freigaben im Frequenzbereich 7,1-7,2 MHz, die sekundäre Zuweisung 50 MHz sowie die Frequenznutzungsbedingungen 1260-1263 MHz als Erfolg seiner Arbeit gegenüber dem BMWi hervor. Eine neue europäisch harmonisierte Einsteigerzeugnisklasse stellt sich der RTA mit einem beschränkten Kurzwellenzugang z. B. auf 80 m, 10 m, 2 m, 70 cm, bzw. 10 GHz und mit einer logischen Aufstockung zur Klasse A vor. Entsprechend dem ERC-Report soll im Rahmen der Einsteigerzeugnisklasse weiterhin der Eigenbau gefördert werden. Hinsichtlich der Thematik Vorkoordinierung für automatisch arbeitende Stationen tritt der RTA an die Bundesnetzagentur für einen schnellen Zugriff auf die erforderlichen Daten heran.