Die Erlaubnis gilt für Amateurfunkstationen, die sich überall im spanischen Hoheitsgebiet befinden und für Betrieb über den geostationären Satelliten QO-100. Die Resolution ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.ure.es/?wpdmdl=1483546. Auf weiteren Antrag der URE hat das Staatssekretariat für Telekommunikation und digitale Infrastrukturen einen Beschluss gefasst, der die Nutzung des Segments 1850 bis 2000 kHz für die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2024 genehmigt. Der vollständige Text des Beschlusses kann hier eingesehen werden: https://www.ure.es/?wpdmdl=753763. Darüber berichtet die URE auf ihrer Webseite.