Zur Erforschung der Ausbreitungsverhältnisse auf Mittelwelle hat die Bundesnetzagentur einige Versuchsfunkgenehmigungen mit DI-Präfix erteilt. Bisher waren einseitige Bakenaussendungen auf 505,1 kHz genehmigt, die gewöhnlich per E-Mail oder telefonisch bestätigt wurden. Ein Gespräch von Holger Kinzel, DK8KW, mit der Bundesnetzagentur am 19. April 2012 ergab, daß eine Bestätigung der Ausbreitungsversuche auch über Amateurfunk erfolgen kann. Die Amateurfunkfrequenz, auf der eine Versuchsfunkstelle auf Anrufe hört, wird in den Aussendungen angegeben (QSX).
In Erinnerung an die Titanic-Katastrophe betrieb der britische Amateurfunkverband RSGB Mitte April die Sondersstation GB100MGY im Bereich 501...504 kHz. Damals kamen auch deutsche Staatsbürger ums Leben. Daher beantragten die deutschen Versuchstationen DI2AG (Op Walter Staubach, DJ2LF) und DI2AF (Op Gerhard Beckmann, DK6NI), an diesem Funkverkehr teilnehmen zu dürfen. Die Genehmigung wurde umgehend von der BNetzA erteilt. So konnten bald etliche CW-Verbindungen getätigt werden. Die Sendeleistung lag unter 1 W ERP, leider war der Geräuschpegel hoch. DJ2LF berichtet von einem interessanten Erlebnis.