„Für die Zukunft solle die Politik prüfen, ob durch eine Anpassung der Rechtslage vergleichbare Fälle verhindert werden können“, fügte Homann hinzu. Unter Moderation von Bundesminister a.D. Friedrich Bohl und der Bundesnetzagentur hatten sich bereits vor gut zwei Wochen fünf Antennenbetreiber mit den Sendernetzbetreibern Divicon und Uplink auf Eckpunkte für eine vertragliche Regelung des UKW-Antennenzugangs geeinigt. Auf der Grundlage dieser Eckpunkte sind die nun abgeschlossenen Verträge ausgehandelt worden. Die Bundesnetzagentur hat die Verhandlungen in der letzten Phase noch einmal vermittelnd begleitet. Die vorsorglich eingeleiteten Regulierungsverfahren werden demnächst eingestellt.
(Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur)