Neben Sachmängeln, die auf eine falsche Umsetzung der EMV-Richtlinie 2014/30/EU durch die Bundesrepublik Deutschland zurückgehen, hatte der RTA in seinem Schreiben vor allem kritisiert, dass Bürgerinnen und Bürgern den Verlust des ungestörten nationalen- und internationalen Radioempfangs und damit den Verlust der Informationsfreiheit unmittelbar von den Quellen hinzunehmen haben. Der RTA wird nun weitere Schritte zur Wahrung des Funkschutzes in Deutschland abstimmen.
Das neue EMVG ist im Bundesgesetzblatt vom 21. Dezember veröffentlicht worden. Link: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s2879.pdf%27%5D__1482392743667
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