Der DARC möchte für sein Mitglied Abhilfemaßnahmen der BNetzA erzielen und in dem Verwaltungsrechtsstreit gleichzeitig Differenzen in der Anwendung des EMVGs zwischen RTA und BNetzA klären. Mehrere Versuche der Klärung unter anderem in Gesprächsterminen mit dem zuständigen Ministerium und der BNetzA sind hier erfolglos verlaufen, wie in einer Vorstandsinformation vom 2. April nachzulesen ist.