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EMVG und Interessenvertretung

Der DARC e.V. unterstützt die verwaltungsrechtliche Klage eines Mitgliedes wegen Störungen des Rundfunks und Amateurfunkempfangs. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe ist gerichtet gegen die Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch die Bundesnetzagentur. Sie verlangt ein Einschreiten gegen einen PLC-Anbieter wegen konkreter Störungen.

Der DARC möchte für sein Mitglied Abhilfemaßnahmen der BNetzA erzielen und in dem Verwaltungsrechtsstreit gleichzeitig Differenzen in der Anwendung des EMVGs zwischen RTA und BNetzA klären. Mehrere Versuche der Klärung unter anderem in Gesprächsterminen mit dem zuständigen Ministerium und der BNetzA sind hier erfolglos verlaufen, wie in einer Vorstandsinformation vom 2. April nachzulesen ist.

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