Der Gesetzentwurf novelliert das derzeit geltende EMVG, um den Vorgaben der geänderten Richtlinie 2014/30/ EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/108/EG (ABl. EU 2014 C 53,4) nachzukommen. Insbesondere wurden neue Definitionen und Pflichten der Wirtschaftsakteure (Hersteller, Einführer, Händler) aufgenommen, sowie die Instrumente und Verfahren der Marktüberwachung überarbeitet und zur Harmonisierung der Verfahren an die entsprechen-den Vorschriften des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (ProdSG) angeglichen.
Die beteiligten Kreise können sich zu dem veröffentlichten Gesetzentwurf äußern. Die Stellungnahmen sollten bis zum 06. November 2015 vorliegen. Die vom Runden Tisch Amateurfunk (RTA) gegenüber dem BMWi bereits in schriftlicher und mündlicher Form vorgetragenen Verbesserungsvorschläge mit Bezug auf einen angemessenen Funkschutz und eine Gleichbehandlung der Funkdienste, wie es auch die EMV-Richtlinie vorsieht, fanden in die vorliegende Überarbeitung noch keinen Einzug. Der RTA wird am 6. November nochmals die Gelegenheit haben, die Bedürfnisse des Amateurfunkdienstes in Deutschland gegenüber dem BMWi und einigen Bundestagsabgeordneten vorzutragen.
Die Vorstandsinformation finden Sie im vollen Wortlaut auf der DARC-Webseite unter http://www.darc.de/aktuelles/vorstandsinformationen.