Über den Widerspruch der Betreiberfirma gegen diesen Bescheid ist noch nicht abschließend entschieden. Das zuständige Verwaltungsgericht Karlsruhe hat jedoch vorerst durch Beschluss den Antrag des Betreibers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen den Bescheid der RegTP am 14. März abgelehnt.
Die Frist zur Einlegung einer Beschwerde gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichtes lief bereits Ende März ab. Dem Vernehmen nach liegt keine Beschwerde vor. Deshalb müsste die PLC-Installation nun bis zum Einhaltungsnachweis abgeschaltet werden.
Dies kann man als ersten Erfolg in Bezug auf den Schutz von Funkdiensten gegenüber PLC-Störungen werten. Es bleibt abzuwarten, ob in weiteren Fällen ähnliche Entscheidun-gen getroffen werden und ob die RegTP künftig schneller zu Gunsten des Funkschutzes agiert. In diesem Zusammenhang bittet der DARC e.V. nochmals seine Mitglieder, die Bänder auf mögliche Störungen, insbesondere durch PLC-Installationen, zu beobachten und Störungsmeldungen an die RegTP und den DARC zu senden.
Mitglieder können bei Interesse eine Kopie des Beschlusses über die Geschäftsstelle anfordern.
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe Az.: 11 K 233/05