Eine ergänzende Stellungnahme zum Umweltgesetzbuch IV und eine Bestätigung
über die Teilnahme der Anhörung am 19. Juni hat der Runde Tisch Amateurfunk
an die Projektgruppe UGB im Bundesministerium für Umwelt versandt. Inhaltlich
werden die Punkte Anzeige von Amateurfunkanlagen nach Telekommunikationsrecht
(BEMFV), Anzeige bei Anlagenänderung sowie eine Anmerkung zum Begründungstext
des UGB IV angesprochen. Das Schreiben ist als Vorstandsinformation unter service.darc.de/voinfo veröffentlicht.